Frage:
Eigener Online Shop und Bafög?
Palimpalim
2007-08-22 17:58:17 UTC
Ich bin Student und habe vor einen Online Shop zu betreiben. Nun stellt sich die Frage, was nun mit dem Bafög passiert... Was bekomme ich? Was ist mit dem aus dem e-Shop gewonnenem Geld? Ist das das Kapital der Firma oder mein Geld? Bis zur welcher Summe darf ich denn verdienen, bzw. Kapital haben?
Ich habe echt keine Ahnung, was das angeht und brauche dringend Hilfe und Rat. Danke.
Zwei antworten:
studentenkindchen
2007-08-22 23:28:29 UTC
Das BAföG erlaubt einen Zuverdienst von 350 Euro, bei Minijobs 400 Euro. Darüber hinaus gehende Einkünfte (bei Dir als Einzelunternehmer aus selbstständiger Tätigkeit) werden nur mit geringen Abzügen "bestraft".



Für Dein Geschäft wäre Folgendes zu tun: 1. Gewerbeschein als Einzelunternehmer besorgen, 2. über die Kleinunternehmerregel informieren.



Als Einzelunternehmer werden die Gewinne Dir allein zugeschrieben, erst eine Kapitalgesellschaft (GmbH), die sich für Dich allerdings nicht lohnt, wird als juristische Person selbst besteuert.
schneckerl
2007-08-22 23:10:35 UTC
Soviel ich weiss kann man, wen man Bafög bekommt, ca ( da will ich mich nicht genau fest legen)ca. 165 Euro dazu verdienen, alles was mehr ist ziehen sie dann von dem Bafög Geld ab. Wie das nun mit einem eigenen Online. Shop ist, kann ich nicht sagen. Vermute aber das bei Gewinn keine Zahlungen vom Amt mehr erfolgt. Aber erkundige dich doch mal beim Bafög- Amt, bevor du den Shop auf die Beine stellen willst.

Nicht das danach das böse erwachen kommt.

Gruss


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
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